Informationssicherheit & Datenschutz in der Live-Kommunikation

Hinsichtlich der Informationssicherheit und des Datenschutzes gibt es in der Live-Kommunikation einiges zu beachten, weil viele personen­bezogene Daten verarbeitet werden. Doch was genau ist eigentlich unter den Begriffen Datenschutz und Informations­sicherheit zu verstehen? Wie grenzen sich die beiden Begriffe voneinander ab? Und warum sollten Unternehmen Datenschutz und Informations­sicherheit nicht nur als „notwendiges Übel“ begreifen, sondern als Chance, im Wettbewerb Vorteile zu gewinnen? 

Was ist Datenschutz?

Unter dem Begriff Datenschutz versteht man grundsätzlich den gesetzlichen Schutz personen­bezogener Daten bei deren Verarbeitung wie Erhebung, Speicherung, Nutzung und Löschung. Im Kern zielt der Datenschutz darauf ab, die Rechte des Individuums in Bezug auf seine persönlichen Daten sicherzustellen. Denn jeder Mensch hat das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung. Klare Regeln für den Datenschutz schreibt die EU-weit standardisierte Datenschutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) vor. In Deutschland gelten zusätzlich dazu die landes­spezifischen Bestimmungen des Bundes­datenschutz­gesetzes (BDSG).

Was ist Infor­mations­sicherheit?

Geht es beim Datenschutz um das konkrete und ordnungsgemäße Handling von Daten, umschließt die Infor­mations­sicherheit Richt­linien, Methoden und Mittel zum Schutz sensibler Daten im Allgemeinen. Das bedeutet: Infor­mations­sicherheit bezieht sich zusätzlich auf den Schutz sensibler Daten auch auf nicht­digitalen Systemen und darüber hinaus auf alle Sicherheitsfaktoren, die den reibungslosen Betrieb im Unternehmen stören könnten. Zu den Methoden und Verfahren der Infor­mations­sicherheit zählen viele Praktiken und Prozesse, die Datenschutz gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise die Überwachung von Benutzer­aktivitäten, Netzwerk­sicherheit, Zugriffs­kontrolle, Verschlüsselung oder auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Helga und Rodny
Datenschutz & In­for­mations­sicher­heit bei marbet

Bei uns gilt: Safety first! Wir räumen den Themen Datenschutz und In­for­mations­sicher­heit höchste Priorität ein. Alle unsere Daten­verar­beitungen unterliegen den Vorschriften der DSGVO und dem BDGS. Unser selbstverpflichtendes In­for­mations­sicherheits-Management-System wurde bereits im Jahr 2020 gemäß den Anforderungen des ENX TISAX Sicher­heits­standards zertifiziert und im Jahr 2023 re­zerti­fiziert. Durch regelmäßige Konzern-Audits streben wir eine ständige Ver­besserung an und halten durch regelmäßige Pflicht­schulungen alle Mitarbeitenden auf dem aktuellen Stand.

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Interview mit Helga Stock und Rodny Klaiss

Ein Interview mit Helga Stock und Rodny Klaiss über Datensicherheit und Zukunftsaussichten, moderiert von Daniela Hamoshi vom marbet Impuls-Team. Erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen bei marbet ergriffen werden, um die Sicherheit aller Daten zu gewährleisten und welche Erwartungen die beiden an die Zukunft haben. Seien Sie gespannt und hören Sie gerne rein.

Welche Bereiche sind in der Live-Kommunikation besonders zu beachten?

Rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung:
Da beim Datenschutz ein Er­laubnis­vor­behalt gilt, ist eine Rechts­grundlage Voraus­setzung für die Verarbeitung. Dazu zählt unter anderem auch die Ein­willigung. Sie muss freiwillig, ausdrücklich, in Kenntnis der Sachlage und un­miss­verständlich erteilt werden. In der Event-Praxis gilt: Keine Da­ten­ver­ar­beit­ung ohne Ein­will­igung der Teil­nehmenden.

Datenminimierung:
Es dürfen nur personen­bezogene Daten erhoben werden, die für den Zweck des Events notwendig sind. In der Event-Praxis gilt: Keine Speicherung und Verarbeitung von personen­bezogenen Daten, die wir nicht unbedingt für die Ab­wicklung des Events benötigen.

Das Zu­stimmungs­management:
Die Ei­nwilligungs­formulare müssen den Zweck der Daten­verarbeitung und die Kategorien der erhobenen Daten klar darstellen und den Teilnehmenden eine einfache Möglichkeit bieten, ihre Ein­willigung jeder­zeit zurück­zuziehen.  In der Event-Praxis gilt: Keine Video-oder Fotoaufnahmen z. B. auch in einer Fotobox ohne Ei­nwilligung der Teil­nehmenden.

Das Anbieter­management:
Bei der Zusammen­arbeit mit externen Dienst­leistern muss sicher­gestellt sein, dass diese ebenso die DSGVO-Vorschriften einhalten. Dazu muss ein Vertrag zur Auf­trags­verarbeitung mit allen Be­teiligten geschlossen werden. → In der Event-Praxis gilt: Alle beteiligten Gewerke müssen einen Auf­trags­ver­arbeitungs­vertrag (AVV) unter­zeichnen, der höchste Sicher­heits­standards gewähr­leistet.

Internationale Übertragungen:
Es muss gewährleistet werden, dass personen­bezogene Daten sicher zwischen Teil­nehmenden, Ver­anstalter und Dritt­anbietern über­tragen werden – im Inland wie auch ins Aus­land. In der Event-Praxis gilt: Bei Über­tragungen von Daten müssen Tools und Über­tra­gungs­wege genutzt werden, die den hohen Sicher­heits­standards ent­sprechen.

Daten­schutz bei digitalen und hybriden Veran­staltungen:
Auf virtuellen Platt­formen und Online-Interaktionen muss durch­gängig der Datenschutz Anwendung finden. Die Zu­stimmung der Teil­nehmenden bei virtuellen Inter­aktionen ist unerlässlich.  In der Event-Praxis gilt: In Online-Konferenzen und Live-Streams müssen personen­bezogene Daten dem gleichen hohen Schutz unter­liegen und es bedarf zwingend der Einw­illigung aller Teil­nehmenden.

Ordnungs­gemäße Auf­bewahrung und recht­zeitige Löschung von Daten:
Die Daten dürfen nicht länger als un­bedingt nötig gespeichert werden. Es be­darf eines sicheren Ver­fahrens zur Daten­löschung und einer genauen Auf­zeichnung über diese.  In der Event-Praxis gilt: Nach dem Event werden nicht mehr benötigte personen­bezogene Daten gelöscht.

Konkreter Aktionsplan im Falle einer Daten­schutz­verletzung:
Unerlässlich ist die Do­kumentation und zügige Be­arbeitung des Vorfalls. Je nach Schwere des Vorfalls müssen die Aufsichts­behörde und gegebenen­falls auch die Betroffenen informiert werden, um die Auswirkungen der Verletzung zu mildern und die Ein­haltung aller ge­setzlichen Vor­schriften zu gewähr­leisten. In der Event-Praxis gilt: Sollte es wider Er­warten zu einer Daten­schutz­verletzung kommen, müssen alle Verant­wortlichen wissen, welche Re­aktion an­gemessen und umgehend zu ergreifen ist.

Was passiert bei Verstößen gegen den Datenschutz?

Unternehmen, die rechtswidrig personenbezogene Daten verarbeiten, bekommen immer häufiger Bußgeldbescheide gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO. Neben Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, sollen auch Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren möglich sein.

Ausblick und
Herausforderungen

Die Veranstaltungsbranche entwickelt sich weiter, integriert neue Technologien und steht vor den Herausforderungen durch Gesetze wie die DSGVO, das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, der Digital Services Act oder der EU-AI Act. Diese Themen müssen zukünftig stärker in den Überlegungen Berücksichtigung finden.
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Mobile Apps:
Mobile Anwendungen müssen mit den  gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen.
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Personalisierte Erlebnisse sind auf dem Vormarsch. Diese können daten­schutz­konform mit Pseu­do­nymi­sierungs­techniken und einem klaren Zu­stimmungs­management abgewickelt werden, um die Iden­tität der Teil­nehmenden zu schützen.
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Der Einsatz von automatisierten Event-Analysen gewinnt an Bedeutung, da sie gute Erkennt­nisse zur Verbesserung der Veran­staltungen liefern. Mit An­ony­misierungs­techniken sind diese gut mit der DSGVO vereinbar.
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Der Einsatz von KI-Tools: KI-Systeme können große Mengen sen­sibler Daten ver­arbeiten und analysieren. Daher ist es von ent­scheidender Bedeutung, dass der Daten­schutz bei der Ent­wicklung und Anwendung von KI-Tech­no­logien ge­währ­leistet wird.

Fazit

Das passende Stichwort, das wir in Zukunft im Bereich Datenschutz und Infor­mations­sicherheit erwarten dürfen, lautet Beschleunigung. Daten­schutz und In­for­mations­sicherheit werden immer wichtiger für die Geschäfts­tätigkeit, den Schutz des Marken­images und den Umsatz. Unter­nehmen erkennen nicht nur die Gefahr gegen Daten­schutz­gesetze zu verstoßen, sondern auch die Chancen, die sich aus dem Schutz von Nutzerdaten und der Achtung der Privatsphäre ergeben.

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